- Erzeugungsanlagen (PV,KWK, Wind, Biomasse, Wasser)
- E-Mobilität
- Haus- und Wallboxanschluss
Erzeugungsanlagen (PV,KWK, Wind, Biomasse, Wasser)
Der Weg zum Anschluss einer EEG- oder KWK-Anlage im Stromnetz der Stadtwerke Hemer GmbH
Natürliche Energiequelle werden immer häufiger auch von Privathaushalten genutzt. Durch Sonne, Wind, Wasser oder auch Biomasse kann erneuerbare Energie erzeugt werden. Der selbsterzeugte Strom ist nicht nur umweltfreundlicher, sondern auch in vielen Fällen kostengünstiger als der eingekaufte Strom über einen Stromanbieter.
Kauf Ihrer Photovoltaik-Anlage
Mit einer Photovoltaikanlage von RegioSolar - Ihrem Stadtwerkeverbund für Solaranlagen jetzt selbst Strom erzeugen und den Geldbeutel schonen.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- zuverlässiger Partner vor Ort mit Ihren Stadtwerken Hemer
- einfache und schnelle Planung
- Sie sparen Stromkosten und sichern sich die Einspeisevergütung
- Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende!
- Sie machen sich unabhängig von schwankenden Strompreisen
- Sie steigern den Wert Ihrer Immobilie!
Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage (PV, Wind, Biomasse, Wasser, KWK)
1.) Auswahl eines passenden Partners
Die Stadtwerke Hemer GmbH kann mit Ihren Partnerbetrieben eine Stromerzeugungsanlage anbieten und bei Ihnen installieren. Natürlich können Sie auch einen Anbieter Ihrer Wahl zur Installation einer Anlage für erneuerbarer Energien beauftragen.
Das aktuelle Messkonzept der Stadtwerke Hemer finden Sie hier.
2.) Antragsstellung
Wir bitten Sie die beigefügten Formulare für Ihre Anlage auszufüllen.
- E.1 - Antragsstellung.pdf
- E.2 - Datenblatt für Erzeugungsanlagen.pdf
- E.3 - Datenblatt für Speicher.pdf
- E.4 - Einheitenzertifikat.pdf
- E.5 - Prüfbericht_Netzrückwirkungen_für Erzeugungseinheiten.pdf
- E.6 - Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz.pdf
- E.7 - Anforderungen an den Prüfbericht zum NA-Schutz.pdf
- E.8 - Inbetriebsetzungsprotokoll für EZA und Speicher.pdf
- E.9 - Betriebserlaubnisverfahren.pdf
- E.10 - Kundendatenblatt PV.pdf
- E.11 - Kundendatenblatt Speicher.pdf
3.) Einspeisen des selbsterzeugten Stromes
Der Strom, der von Ihrer Anlage erzeugt wird, kann in dieser Form nicht in das Netz eingespeist werden. Um dies möglich zu machen wird ein Wechselrichter eingebaut, der die Spannung umwandelt. Je nachdem welchen Zähler Sie zur Zeit eingebaut haben und dem erforderlichen Messkonzept, muss dieser ausgetauscht oder weitere Zähler eingebaut werden.
4.) Erhalten einer Einspeisevergütung
Durch die Einspeisung Ihres überschüssigen Stromes aus erneuerbaren Energien erhalten Sie nach gesetzlichen Vorgaben eine Einspeisevergütung. Um diese Vergütung zu erhalten, müssen Sie Ihre Stromerzeugungsanlage bei der Stadtwerke Hemer GmbH anmelden.
5.) Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR)
Als Anlagenbetreiber haben Sie die Pflicht sich selbst zu registrieren und alle erforderlichen Daten zu melden und diese regelmäßig zu aktualisieren. Eine Registrierung im MaStR ist somit notwendig auch wenn bereits eine Anmeldung in einem anderen Register besteht. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Anmeldung Ihrer Stecker-Photovoltaikanlage bis 600 VA
Eine steckerfertigen Photovoltaikanlage (auch genannt Mini-PV, Balkon-PV, Plug-In-PV-Anlagen,...) ist ein Sammelbegriff für eine PV-Anlage mit einem oder weniger Modulen und einem Wechselrichter, der direkt in die Steckdose des eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreises angeschlossen werden kann.
Grundsätzlich müssen Letztverbraucher alle großen Verbrauchsgeräte, wie z.B. Durchlauferhitzer oder Ladestationen für Elektrofahrzeuge, dem Netzbetreiber melden. Eine steckerfertige PV-Anlage müssen Sie ebenso nach der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und der VDE-Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (VDE-AR-N-4105) melden. Hier finden Sie die Anmeldung einer Plug-in-PV-Anlage.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Seiten des VDE.
Bitte beachten Sie: Als Anlagenbetreiber haben Sie die Pflicht sich selbst zu registrieren und alle erforderlichen Daten zu melden und diese regelmäßig zu aktualisieren. Eine Registrierung im MaStR ist somit notwendig auch wenn bereits eine Anmeldung in einem anderen Register besteht. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Anmeldepflicht im Marktstammdatenregister (MaStR)
Die Bundesnetzagentur stellt das MaStR als behördliches Register für alle Marktrollen und Marktteilnehmern im Strom- und Gasmarkt zur Verfügung. Durch dieses Register erhofft sich die Bundesnetzagentur die energiewirtschaftlichen Prozesse zu vereinfachen und gleichzeitig eine deutlich höhere Steigerung der Datenqualität zu erzielen.
Als Anlagenbetreiber haben Sie die Pflicht sich selbst zu registrieren und alle erforderlichen Daten zu melden und diese regelmäßig zu aktualisieren. Eine Registrierung im MaStR ist somit notwendig auch wenn bereits eine Anmeldung in einem anderen Register besteht.
Hinweise zur Beachtung der Meldefrist
Hinweise zur Beachtung der Meldefrist
Ihre Anlage ist vor dem 01.07.2017 in Betrieb gegangen und es hat keine Veränderung der Leistungsdaten gegeben.
→ Sie müssen Ihre Anlage bis zum 31.01.2021 registrieren
Ihre Anlage ist zwischen dem 01.07.2017 und dem 31.01.2021 in Betrieb gegangen bzw. Leistungsdaten haben sich geändert?
→ Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Fristen für Ihren Fall.
Ihre Anlage ist nach dem 31.01.2019 registriert worden?
→ Sie haben ein Monat nach Inbetriebnahme der Anlage Zeit Ihre Anlage zu registrieren.
Zur Registrierung und weiterführende Informationen verweisen wir auf die Internetseite des MaStR.
Vergütungskategorien
Die Einspeisevergütung für erzeugten Strom aus erneuerbaren Energie wird über die EEG-Umlage finanziert. Allen Anlagenbetreibern wird entsprechend den Regelungen des EEG eine Mindestvergütung bzw. Prämie über die Netzbetreiber, wie zum Beispiel der Stadtwerke Hemer GmbH, ausgezahlt. Die Höhe der Vergütung hängt dabei von der jeweiligen Energieart, dem Inbetriebnahmedatum und der Leistung der Anlage ab. Bei dem Anschluss einer Stromerzeugungsanlage nach dem EEG oder KWK wird dem Anlagenbetreiber eine Vergütungskategorie für die Dauer von 20 Jahren zugeordnet. Die Vergütungskategorien werden vom Netzbetreiber an den Übertragungsnetzbetreiber (Amprion GmbH) oder die Bundesnetzagentur übermittelt.