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Netzbetrieb
Stromnetz
Stromnetzübernahme 01.01.2021
Die Stadtwerke Hemer begrüßen alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hemer als neuer Strom-Netzbetreiber ab dem 01.01.2021.
Nach dem Kauf des Stromnetzes im Jahr 2015 von der Westnetz GmbH übernehmen wir ab dem nächsten Jahr die Aufgabe des Stromnetzbetreibers. Damit verbunden ist ein Übergang aller bestehenden Rechte und Pflichten von der Westnetz GmbH auf die Stadtwerke Hemer.
Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen:
- Öffentliche Bekanntgabe des Netzbetreiberwechsels in Hemer
Öffentliche Bekanntgabe des Netzbetreiberwechsels für das Stromnetz in der Stadt Hemer gemäß § 25 Abs. 2 NAV – Niederspannungsanschlussverordnung
Ab dem 01.01.2021 ist die Stadtwerke Hemer GmbH der neue Netzbetreiber im Konzessionsgebiet 58675 Hemer (alle OT ohne Ihmert, Frönsberg, Bredenbruch). Bis zum 31.12.2020 bleibt die Westnetz GmbH Netzbetreiber.
Wir als aufnehmender Netzbetreiber treten ab dem 01.01.2021 anstelle des abgebenden Netzbetreibers in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen (Netzanschluss- und Netznutzungsvertrag oder Stromeinspeiseverträge) ein.
Für Sie als Hauseigentümer oder Mieter ändert sich aufgrund des Netzbetreiberwechsels nichts.
Ihre Stromlieferverträge laufen wie gewohnt weiter. Sie erhalten von uns Ende November / Anfang Dezember über die Netzaufnahme ein individuelles gesondertes Anschreiben Netzbetreiber.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
- Information für datenberechtigte Anschlussnehmer
Sie sind ein datenberechtigter Anschlussnehmer, sofern Sie mit einem Anschluss ausgestattet sind, der eine Lastgang-Messung hat, Sie Ihre Netznutzungsrechnung direkt an den Netzbetreiber entrichten oder Sie EEG-/BHKW-Anlagenbetreiber sind.
Sie haben in den letzten Wochen ein Schreiben von der Westnetz GmbH erhalten, mit dem Sie über den Netzbetreiberwechsel zum 01.01.2021 informiert wurden. Bitte bestätigen Sie mit der Rücksendung der Zweitschrift des zugesandten Schreibens den Übergang der Verträge (Anschlussnutzungs- und Netzanschlussvertrag) auf die Stadtwerke Hemer GmbH. Sobald uns diese Verträge von der Westnetz GmbH übermittelt wurden, werden wir diese sichten und – sofern dies überhaupt erforderlich ist – auf Sie zu kommen.
Unabhängig davon ist die Stromversorgung unterbrechungsfrei gewährleistet.
- Information für Anschlussnehmer mit Standardlastprofil (Haushalts- und Gewerbekunden)
Für Sie als Hauseigentümer und Mieter mit eigenem Stromzähler ändert sich lediglich Ihr Ansprechpartner für diese Einrichtungen (Hausanschluss / Zähler). Somit sind zukünftig bei technischen Fragen sowie im Störungsfall wir zuständig; d.h. Sie können Ihren Hausanschluss und Auskünfte direkt bei uns beantragen.
Ihre Stromlieferverträge mit Ihrem Lieferanten laufen wie gewohnt weiter. Dies bezüglich brauchen Sie sich um nichts zu kümmern.
Ergänzend zu den Informationen auf dieser Webseite erhalten Sie über die Netzübernahme Ende November / Anfang Dezember 2020 ein gesondertes Anschreiben von uns.
- Information über den Messstellenbetrieb u. Zähler
Mit der zum 01.01.2021 wirkenden Netzübernahme übernehmen wir auch den Messstellenbetrieb der im Objekt befindlichen Stromzähler. Im Sinne des § 3 Messstellenbetriebsgesetzes (MsBG) übernehmen wir den Messstellenbetrieb, sofern Sie nicht einen anderen Messstellenbetreiber gewählt haben.
Zudem sind wir auch grundzuständiger Messstellenbetreiber und übernehmen alle bereits eingebauten modernen Messeinrichtungen.
- Information für den Lieferanten
Die Stadtwerke Hemer GmbH wird damit Vertragspartner für den Stromnetzzugang im Bereich der Nieder- und Mittelspannung. Die Abrechnung der Netznutzung findet stichtagsbezogen jeweils zum 31. Dezember eines Jahres statt.
Sollten Sie noch keinen Lieferantenrahmenvertrag Strom mit der Stadtwerke Hemer GmbH abgeschlossen bzw. den Übergang nicht bestätigt haben, werden wir diesbezüglich mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Ein neues Bilanzierungsgebiet wird im Rahmen des Übergangs nicht eröffnet. Die Stadtteile werden ab dem 01.01.2021 dem Bilanzierungsgebiet in der Regelzone der Amprion 11YR000000040204 zugeordnet. Ende Oktober 2020 werden Ihnen erstmals die Stammdaten der von Ihnen versorgten Zählpunkte nach dem Netzbetreiberwechsel durch die Stadtwerke Hemer GmbH übermittelt. Aktualisierte Stammdaten erhalten Sie drei Tage nach Kenntnisnahme.
Zuständiger Grundversorger in den übergehenden Ortsteilen der Stadt Hemer bleibt bis zum 01.07.2021 die E.ON (Rechtsnachfolger der innogy AG) für das Stadtgebiet Hemer ohne die OT Ihmert, Frönsberg und Bredenbruch.
Bei Fragen stehen wir gern unter den bekannten Kommunikationsadressen zur Verfügung.
- Wer ist Grundversorger?
Der Grundversorger wird alle 3 Jahre zum 01.07. des Jahres festgestellt (§ 36 Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die letzte Festlegung war am 01.07.2018 und gilt bis zum 30.06.2021. Grundversorger im Stadtgebiet Hemer sind:
Stadtwerke Hemer GmbH für die Stadt Hemer mit den Ortsteilen Ihmert, Bredenbruch und Frönsberg
E.ON (Rechtsnachfolger der innogy AG) für das Stadtgebiet Hemer mit allen anderen Ortsteilen.
Was heißt dies für Sie?
Nach § 25 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sind die Stadtwerke Hemer verpflichtet, die bis dahin bestehenden Rechte und Pflichten aus dem Netzanschlussverhältnis zu übernehmen. Hierfür bedarf es nicht der Zustimmung des Anschlussnehmers. Somit brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Die Stromversorgung ist weiterhin gesichert.
Nach § 38 EnWG befinden sich Letztverbraucher, welche Energie beziehen, ohne dass dieser Energiebezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in der sogenannten Ersatzversorgung. Die Ersatzversorgung wird vom jeweils aktuellen Grundversorger der Gemeinde durchgeführt. Die Preise und Allgemeinen Bedingungen der Grund- und Ersatzversorgung sind auf der jeweiligen Internetseite des Grundversorgers (Stadtwerke Hemer oder E.ON) zu finden.
Neubürgerinnen und Neubürger bitten wir daher, sich vor Einzug in eine Wohnung / Haus an unseren Kundenservice zu wenden.
- Um Ihre Mithilfe wird gebeten!
Die Westnetz GmbH wendet für die Erfassung der Zählerstände das sogenannte rollierende Verfahren an; d.h. in jedem Monat des Jahres wird eine bestimmte Anzahl an Zählern abgelesen.
Somit ist es erforderlich, dass die Westnetz GmbH so zeitnah wie möglich zum Übergabezeitpunkt, dem 31.12.2020, einen aktuellen Zählerstand erfasst. Deshalb wird die Westnetz GmbH Anfang Dezember 2020 an alle Anschlussnehmer, die in den Monaten Januar bis Oktober des Jahres 2020 abgelesen wurden, eine Ablesekarte versenden. Dieser Zählerstand dient der Abrechnung der Netzentgelte gegenüber Ihrem jeweiligen Lieferanten; d.h. Sie als Kunde erhalten keine Rechnung. Die Netzentgelte sind ein Bestandteil Ihrer Energierechnung.
Bitte helfen Sie mit, diese Ablesewerte für die Westnetz GmbH zu erfassen und senden Sie die Ablesekarten ausgefüllt an die Westnetz GmbH zurück.
Ab dem Jahr 2021 führen die Stadtwerke Hemer als Netzbetreiber nur eine Ablesung zum Jahresende durch, da wir die sogenannte Stichtagsablesung anwenden.
- Ansprechpartner Stadtwerke Hemer GmbH
Öffnungszeiten Kundencenter - Hauptstraße 187 | |
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Montags und Donnerstag | 08:00-12:30 Uhr und 13:30-18:00 Uhr |
Dienstag | 08:00-12:30 Uhr und 13:30-16:00 Uhr |
Mittwoch und Freitag | 08:00-14:00 Uhr |
Geschäftszeiten zu technischen Fragen - Wasserwerkstraße 4, Hemer | |
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Montags bis Freitag | 07:30-12:30 Uhr |
Stromnetzbetrieb | |||
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Betriebsleiter | Herr Hesse | 02372 5008-30 | andreas.hesse@stadtwerke-hemer.de |
Meister | Herr Reichmann | 02372 5008-29 | dustin.reichmann@stadtwerke-hemer.de |
Kundenservice - Zählerstandmeldung | |||
Ansprechpartner | Herr Schnadt | 02372 5008-23 | kundenservice-netz@stadtwerke-hemer.de |
Frau Vural | 02372 5008-25 | kundenservice@stadtwerke-hemer.de | |
Hausanschluss Strom | |||
Ansprechpartner | Herr Gartz | 02372 5008-21 | thomas.gartz@stadtwerke-hemer.de |
Erzeugungsanlagen Erneuerbare Energien (EEG)/Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) | |||
Ansprechpartner | Herr Rus | 02372 5008-72 | bastian.rus@stadtwerke-hemer.de |
Auskunft und Planeinsicht | |||
Ansprechpartner | Frau Hörster-Basse | 02372 5008-22 | bettina.hoerster-basse@stadtwerke-hemer.de |
Störungsbereitschaft | 02372 5008-15 |
Sie haben noch weitere Fragen bezüglich der Stromnetzübernahme?
Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen in einem FAQ-Bogen zusammen gestellt.
Netzanschluss
Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss nach § 18 EnWG, Niederspannungsanschlussverordnung NAV
Technische Mindestanforderungen und Richtlinien
Änderungen der ergänzenden Bedingungen
Netzanschlussverfahren
Netzzugang / Entgelte
Lieferantenrahmenvertrag Strom SWH
- Lieferantenrahmenvertrag
- EDI-Vereinbarung
- Zuordnungsvereinbarung
- Zertifikate Stadtwerke Hemer
- Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung
Netzentgelte gem. § 19 StromNEV
Gültige Netzentgelte - § 27 (1) StromNEV
- Endgültiges Preisblatt für die Netznutzung Strom ab 01.01.2021
- Endgültiges Preisblatt für die Netznutzung Strom ab 01.01.2020
- Endgültiges Preisblatt für die Netznutzung Strom ab 01.01.2019
- Endgültiges Preisblatt für die Netznutzung Strom ab 01.01.2018
- Endgültiges Preisblatt für die Netznutzung Strom ab 01.01.2017
Referenzpreisblatt der Stadtwerke Hemer GmbH
Preise zur Mehr- und Mindermengenabrechnung
Hochlastzeitfenster
Nachweis gem. §26 Abs. 2 Satz 3 KWKG 2016
Netzstrukturdaten
Stand 2019:
Stromkreislängen
Freileitung:
Höchstspannung | 0 | km |
Hochspannung | 0 | km |
Mittelspannung | 3,7 | km |
Niederspannung | 6,4 | km |
Kabelleitungen:
Höchstspannung | 0 | km |
Hochspannung | 0 | km |
Mittelspannung | 74,3 | km |
Niederspannung | 56,3 | km |
Installierte Leistung der Umspannebenen
MS/NS | 6,672 | kVA |
Gesamleistung der Transformatoren | 6,672 | kVA |
Anzahl der Entnahmestellen
Höchstspannung | 0 | |
Hochspannung | 0 | |
Mittelspannung | 46 | |
MS/NS | 30 | |
Niederspannung | 990 | |
Gesamt | 1.066 |
Entnommene Jahresarbeit
Mittelspannung | 20.267.849 | kWh |
MS/NS | 7.798.626 | kWh |
Niederspannung | 7.600.197 | kWh |
Versorgungsgebiet nach Einwohnern
Einwohner Bredenbruch | 501 | |
Einwohner Ihmert Ortskern | 3.173 | |
Gesamt | 3.674 |
Versorgungsgebiet Geographische Fläche
Restlastkurve/Fahrplanprognosen der Lastprofilkunden
Versorgungsgebiet Fläche
Bredenbruch + Ihmert (Ortskern) | 1,63 | km² |
geografische Fläche:
Bredenbruch + Ihmert | 11,49 | km² |
Energiestrukturdaten
zeitgleiche Jahreshöchstlast
- Jahreshöchstlast und Höchstentnahmelast u Bezug 2019
- MS Lastverlauf der Jahreshöchstlast 2019
- HS/MS Lastverlauf der Jahreshöchstlast 2019
- NS Lastverlauf der Jahreshöchstlast 2019
- Umspannung MS/NS Lastverlauf der Jahreshöchstlast 2019
Nicht leistungsgemessene Kunden
Höchstentnahmelast
Einpeisungen pro Spannungsebene
Netzverluste (VNB)
Netzverluste
Netzverluste 2019:
Mittelspannung | 413.630 | kWh |
MS/NS | 199.965 | kWh |
Niederspannung | 400.434 | kWh |
Durchschnittsverluste 2019:
Mittelspannung | 2,00 | % |
MS/NS | 2,50 | % |
Niederspannung | 5,01 | % |
Summe der Netzverluste
Höhe der Beschaffungskosten
Grund- und Ersatzversorgung
Festlegung des Grundversorgers
Festlegung des Grundversorgers im Netzbetrieb
Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen Grundversorger, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeine Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, nach Maßgabe des Satzes 1 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Übersicht der Grundversorger im Versorgungsnetz -Strom- der Stadtwerke Hemer für den Ortsteil Ihmert in Hemer:
Grundversorger im von 01.07.2018 bis 30.06.2021
Stadtwerke Hemer GmbH
Wasserwerkstr. 4
58675 Hemer
EEG
Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG)
Im Netzgebiet der Stadtwerke Hemer GmbH sind im Kalenderjahr 2019 folgende Strommengen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz eingespeist worden. Die dafür gezahlte Vergütung an die Anlagenbetreiber ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
EEG | Energieart | kWh | € |
§40 | Wasserkraft | 0 | 0 |
§41-43 | Deponiegas, Klärgas und Grubengas | 0 | 0 |
§44 | Biomasse, Bioabfälle, Gülle, Gas | 0 | 0 |
§48 | Geothermie | 0 | 0 |
§49-50 | Windenergie (an Land und auf See) | 0 | 0 |
§51 | Solare Sonnenenergie | 211.061 | 68.375,63 |
Gesamte Einspeisung nach dem EEG | 211.061 | 68.375,63 |
- vermiedene Netznutzungsentgelte gemäß § 57 Abs. 3 EEG: 552,01 EUR
- Vergütung nach Abzug verm. NNE (EUR): 67.823,62 EUR
- Der EEG-pflichtige Letztverbraucherabsatz der Stadtwerke Hemer GmbH betrug im Jahr 2019: 29.209.582 kWh
Messstellenbetrieb
Im September 2016 hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, indem das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) formuliert ist, verabschiedet.
Dieses Gesetz regelt die Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen (mMe) oder intelligenten Messsystemen (iMsys).
Die Stadtwerke Hemer GmbH übernehmen nach § 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB).
Entgelte für mMe und iMsys
Dem nachfolgenden Preisblatt sind die Preise für den Messstellenbetrieb von mMe und iMsys, im Sinne des MsbG, zu entnehmen.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag (für wettbewerbliche Messstellenbetreiber)
Auf Wunsch kann der Anschlussnutzer anstelle des gMSB einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) beauftragen den Messstellenbetrieb durchzuführen. Der wMSB schließt einen Messstellenbetreiberrahmenvertrag mit der Stadtwerke Hemer GmbH ab.
Messstellenrahmenvertrag (für Lieferanten)
Durch die Änderungen des Messstellenbetriebes und dem Einsatz von mMe und iMsys muss der gMSB einen Messstellenrahmenvertrag mir dem Lieferanten abschließen.
- Messstellenrahmenvertrag
- Kontaktdatenblatt Stromnetzbetreiber
- EDI-Vereinbarung Stadtwerke Hemer GmbH
Messstellenvertrag (für Anschlussnutzer)
Stellt der Stromlieferant dem Anschlussnutzer (Letztverbraucher oder Anlagenbetreiber) den Messstellenbetrieb nicht in Rechnung, so kommt ein Messstellenvertrag zwischen dem gMSB und dem Anschlussnutzer zustande. Besteht kein Vertrag mit dem gMSB, so kommt ein Vertrag dadurch zustande, dass der Anschlussnutzer Strom aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnimmt.
Häufig gestellte Fragen zur Digitalisierung in der Energiewende
GPKE
Abrechnungsmodell
Die Stadtwerke Hemer GmbH bietet allen Netznutzern für ihr Netzgebiet eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte nach Tenor 5 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (BK6-06-009 – GPKE) – Abrechnungsmodell zur gemeinsamen Nutzung eines integrierten IT-Systems – an.
Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.
Differenzmenge
Ergebnis der Differenzbilanzierung
Preise zur Mehr- und Mindermengenabrechnung
Gasnetz
Netzanschluss
Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss nach § 18 EnWG, Niederdruckanschlussverordnung NDAV
- Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss nach § 18 EnWG, Niederdruckanschlussverordnung NDAV
- Ergänzende Bedingungen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung im Niederdruck (NDAV) vom 01.11.2006 + Preisblatt
- NZB (Aktualisierung in Bearbeitung)
Verträge und Verfahren
Verträge
- Netzanschlussvertrag GAS
- Lieferantenrahmenvertrag gem. KoV X ab 01.10.2018
- Anlage 1 Preisblatt Netznutzung Gas 2018
- Anlage 2.1 Kontaktdatenblatt SWH Gas - Netz
- Anlage 2.2 Kontaktdatenblatt SWH Gas - Lieferant
- Anlage 3 EDI-Vereinbarung
- Anlage 4 Ergänzende Geschäftsbedingungen
- Anlage 5 Standartlastprofilverfahren
- Anlage 6 Wortlaut des § 18 NDAV
- Anlage 7 Begriffsbestimmungen
- Anlage 8 Sperrung und Entsperrung
- Anlage 8.1 Mustersperrauftrag
- Anlage 8.2 Rückmeldung zur Sperrung
- Anlage 8.3 Musterentsperrauftrag
- Anlage 8.4 Rückmeldung zur Entsperrung
- Zertifikate Stadtwerke Hemer
Verfahresbeschreibung
Abrechnungsmodell
Die Stadtwerke Hemer GmbH bietet allen Netznutzern für ihr Netzgebiet eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner im Rahmen des Datenaustauschs anfallender Prozessschritte nach Tenor 3 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas der Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur vom 20.08.2007 (BK7-06-067 – GeLi Gas) – Abrechnungsmodell zur gemeinsamen Nutzung eines integrierten IT-Systems – an.
Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.
Netzbeschreibung
Beschreibung des Gasnetzes
Struktur der Versorgung
Die Stadtwerke Hemer GmbH versorgt Industrie, Gewerbetreibende, private Haushalte und öffentliche Einrichtungen im Versorgungsgebiet der Stadt Hemer, inklusive dem Ortsteil Ihmert, mit Erdgas.
Das verteilte Gas wird an 6 Übernahmestationen (Netzkopplungspunkte) bezogen.
Beschreibung des Gasnetzes
Das Verteilungsnetz wird als Mittel-und Niederdrucknetz betrieben.
Die Netzkopplungspunkte versorgen das Versorgungsnetz mit unterschiedlichen Drücken und speisen in das Mitteldrucknetz ein. Teilnetze sind vorhanden. Die Erreichbarkeit aller Ausspeisepunkte ist nicht von jedem Einspeisepunkt möglich.
Die jeweilige Transportmöglichkeit und Verfügbarkeit ist im Einzelfall abzuklären.
Gasspeicher
Die Stadtwerke Hemer GmbH betreiben keine Gasspeicheranlagen. Das Gasnetz wird druckgeregelt betrieben.
Marktgebietzuordnung
Das Gasnetz der Stadtwerke Hemer GmbH ist dem Marktgebiet NetConnect Germany (L-Gas) zugeordnet.
Länge des Gasleitungsnetzes 2019:
Mitteldrucknetz | 111,16 | km |
Niederdrucknetz | 23,44 | km |
Gesamt | 134,6 | km |
Anzahl der Ausspeisepunkte
Ein- und Ausspeisepunkte 2019:
HD | 0 | Stück |
MD | 0 | Stück |
ND | 3.213 | Stück |
Gasbeschaffenheit
Es handelt sich um Erdgas-L mit einem gewichteten Brennwert von 10,287 kwh/Nm³ im Jahr 2018. Zur Odorierung wird Tetrahydrothiophen verwendet.
Grund- und Ersatzversorgung
Festlegung des Grundversorgers im Netzbetrieb
Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen Grundversorger, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeine Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 13. Juli 2005, nach Maßgabe des Satzes 1 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Übersicht der Grundversorger im Versorgungsnetz -Gas- der Stadtwerke Hemer GmbH:
Grundversorger im Zeitraum von 13.07.2005 bis 30.06.2021
Stadtwerke Hemer GmbH
Wasserwerkstr. 4
58675 Hemer
Netzstrukturdaten
entnommene Jahresarbeit 2019
entnommene Jahresarbeit | 207.849.702 | kWh |
Jahreshöchstlast 2019
Höchste Stundenleistung | 75 | MW |
Zeitpunkt der höchsten Stundenleistung | 22.01.2019 | 10:00 |
Instandhaltungsarbeiten
Instandhaltungsarbeiten
Zur Zeit werden im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Hemer keine kapazitätsrelevanten Instandhaltungsarbeiten durchgeführt.