Strompreisbremse

Strompreisbremse

Für Privathaushalte und Unternehmen liefen die Energiepreisbremsen zum 31. Dezember 2023 aus. Das hatte die Bundesregierung im November beschlossen. Eine zunächst angekündigte Verlängerung bis zum Frühjahr 2024 entfällt. Nach dem von der Regierung festgelegten Ende der Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme gilt für Ihren gesamten Energiebezug wieder der mit den Stadtwerken Hemer vertraglich vereinbarte Strompreis. 

Wir haben die wichtigsten Infos zu den Preisbremsen zusammengefasst.

  • Diese galt vom 01. März 2023 bis zum 31. Dezember 2023.
  • Rückwirkend wurden ab März auch die Entlastungsbeträge vom Januar und Februar angerechnet.
  • Der gedeckelte Preis für Strom lag bei 40 ct/kWh brutto.* 
  • Die Preisbremse galt für 80 % der Jahresverbrauchsprognose.
  • Die übrigen 20 % wurden mit dem für den jeweiligen Tarif geltenden Preis abgerechnet:
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  • Die Entlastungen wurden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert.

* für private Haushalte und Kleinbetriebe unter 30.000 kWh Jahresverbrauch

Erläuterungstabelle Energiebremsen

Prognostizierter Jahresverbrauch

Berechnung der Preisbremse anhand eines Beispiels

Entlastung für Doppeltarifkunden

Verbrauchsgrenze und Referenzpreise

Höchstgrenze Entlastungsbetrag

Wohnungswechsel in 2022 oder 2023

Vertragskündigung

Lieferantenwechsel