Netzkarte

Grund-und Ersatzversorgung - Sonstiges

Festlegung des Grundversorgers

Festlegung des Grundversorgers im Netzbetrieb

Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen Grundversorger, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeine Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, nach Maßgabe des Satzes 1 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

 

Grundversorger vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021

Übersicht der Grundversorger im Versorgungsnetz -Strom- der Stadtwerke Hemer im Ortsteil Ihmert in Hemer:

Stadtwerke Hemer GmbH
Wasserwerkstraße 4
58675 Hemer

 

Übersicht der Grundversorger im Versorgungsnetz -Strom- der Stadtwerke Hemer ohne den Ortsteil Ihmert in Hemer:

E.ON Energie Deutschland

 

Grundversorger vom 01.01.2022 bis 31.12.2024

E.ON Energie Deutschland GmbH