Grund-und Ersatzversorgung - Sonstiges
Festlegung des Grundversorgers
Festlegung des Grundversorgers im Netzbetrieb
Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen Grundversorger, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeine Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, nach Maßgabe des Satzes 1 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Übersicht der Grundversorger im Versorgungsnetz -Strom- der Stadtwerke Hemer für den Ortsteil Ihmert in Hemer:
Grundversorger im von 01.07.2018 bis 30.06.2021
Stadtwerke Hemer GmbH
Wasserwerkstr. 4
58675 Hemer