Wo werden die moderne Messeinrichtung bzw. das intelligente Messsystem eingebaut?
Die moderne Messeinrichtung bzw. das intelligente Messsystem passen in der Regel an den alten Zählerplatz. Der Umbau des Zählerplatzes ist in den meisten Fällen nicht erforderlich, falls doch muss der Umbau durch einen Elektrohandwerker erfolgen.
Wer ist für den Einbau der Zählwerke zuständig?
Für den Einbau ist grundsätzlich der grundzuständige Messstellenbetreiber zuständig. Im Bereich Ihmert (Stadtwerke Hemer GmbH) und im restlichen Stadtgebiet (Westnetz GmbH bis zum Jahr 2021).
Was ist ein Messstellenbetreiber?
Der Messstellenbetreiber ist ausschließlich für den Betrieb der Messstellen zuständig. Häufig ist der Messstellenbetreiber zeitgleich der grundzuständige Messstellenbetreiber, solange und soweit er seine Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb nicht auf ein anderes Unternehmen übertragen hat.
Wie wird der Kunde über den Einbau einer modernen Messeinrichtung informiert?
Mindestens drei Monate vor Umbau der Messstelle erhält der Kunde schriftliche Informationen, sowie einem Hinweis zur freien Wahl des Messstellenbetreibers. Das konkrete Datum zum Einbau erhält der Kunde zwei Wochen vorher.
Welche Kosten dürfen für Einbau, Ablesung, Betrieb und Wartung einer modernen Messeinrichtung abgerechnet werden?
Das Entgelt beläuft sich auf max. 20€ brutto. Das aktuelle Preisblatt finden Sie hier.
Welche Kosten dürfen für Einbau, Ablesung, Betrieb und Wartung eines intelligenten Messsystems abgerechnet werden?
Das Entgelt beläuft sich auf 100€ bis 200€ brutto. Die Staffelung der Entgelte ist dem MsbG zu entnehmen. Das aktuelle Preisblatt finden Sie hier.
Wann beginnt der Einbau von intelligenten Messsystemen?
Die Messstellenbetreiber können intelligente Messsysteme erst einbauen, wenn min. drei unterschiedliche Hersteller vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sind.
Die Markterklärung erfolgte zum 17.02.2020. Sodass die Messstellenbetreiber nun mit dem Einbau beginnen.
Können Anschlussnutzer oder Anschlussnehmer die Ausstattung eines intelligenten Messsystemes ablehnen oder nachträglich abändern lassen?
Nein.
Der Einbau und eine nachträgliche Änderung eines intelligenten Messsystems ist gesetzlich geregelt (vgl. § 36 (3) MsbG).
Was passiert mit meinem alten Zähler?
Der alte Zähler wird durch uns ausgebaut und fachgerecht entsorgt.
Durch die Mitteilung der Vorabinformation habe ich Kenntnis darüber bekommen, dass ich eine moderne Messeinrichtung erhalte. Kann ich anstelle einer modernen Messeinrichtung auch ein intelligentes Messsystem erhalten?
Auf Wunsch Ihrerseits ist es möglich die moderne Messeinrichtung durch ein Kommunikationsmodul zu einem intelligenten Messsystem aufzurüsten. Der Einbau erfolgt erst, wenn min. drei unterschiedliche Hersteller vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sind.