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Erdgasumstellung
Alles rund um die Erdgasumstellung
Am 25.07.2023 wird die Gasversorgung im Netzgebiet der Stadtwerke Hemer von L- auf H-Gas umgestellt.
Bis dahin müssen alle Gasgeräte in Hemer geprüft und falls notwendig angepasst werden.
Nachfolgend haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammen gefasst:
Warum wird das Gas umgestellt?
Aktuell werden weite Teile von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz mit Erdgas aus den Niederlanden, dem sogenannten L-Gas, versorgt. Dort werden die Fördermengen allmählich zurückgefahren, weshalb in Zukunft nicht mehr genügend L-Gas zur Verfügung steht. Damit die Versorgung dennoch reibungslos und zuverlässig bleibt, bereiten sich die betroffenen Gebiete auf die Versorgung mit H-Gas vor, das im restlichen Deutschland bereits genutzt wird. Das “neue“ H-Gas wird zum Beispiel in Russland und Norwegen gefördert.
Was ist der Unterschied zwischen L- und H-Gas?
Beim Erdgas wird zwischen zwei Qualitäten unterschieden, L-Gas (L für engl. „low caloric“) hat eine andere chemische Zusammensetzung und einen niedrigeren Brennwert als H-Gas (H für engl. „high caloric“). Weil beide Gasarten sich signifikant unterscheiden, müssen alle Gasgeräte (z. B. Boiler, Gasherd oder Heizung) in Haushalten und Betrieben auf den Weiterbetrieb mit H-Gas vorbereitet werden. Der Umstellungsprozess erfolgt dabei in drei Schritten – die Erhebung, die Anpassung und die Umstellung. Die Erhebungsmaßnahmen sind ab Juli 2021, die Anpassungsmaßnahmen ab Mai 2023 geplant. Zu beiden Terminen werden Erdgaskunden von Monteuren spezialisierter und extra für die Erdgasumstellung beauftragter Fachfirmen besucht. Die Sicherheit unserer Gaskunden hat für uns Priorität. Deswegen ist es unbedingt notwendig, dass jedes Gasgerät zuerst erhoben (erfasst) und später technisch auf den Weiterbetrieb mit H-Gas angepasst wird.
Wer trägt die Kosten für die Umstellung?
Wenn Ihr Gerät anpassungsfähig ist und keine Mängel hat, entstehen für Sie keine unmittelbaren Kosten durch die Erdgasumstellung.
Nach § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist für die Umstellung der jeweilige Netzbetreiber zuständig. Für die Hemeranerinnen und Hemeraner ist das die Stadtwerke Hemer GmbH. Dies gilt auch, wenn Sie Ihr Erdgas bei einem anderen Anbieter beziehen. Die Kosten werden zunächst von uns übernommen und später über die Netzentgelte auf alle Erdgaskunden in Deutschland verteilt.
Bitte beachten: Die Kosten zur Behebung von Mängeln sowie für eine mögliche Reparatur oder Wartung bzw. den Austausch von Gasgeräten trägt jedoch der Geräteeigentümer. Diese Kosten fallen nicht unter die Erhebung oder Anpassung.
Kostenerstattungsmöglichkeiten
100 € für die Installation eines Neugerätes, das nicht mehr angepasst werden muss
- Kostenerstattung nach § 19a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Entscheiden Sie sich im Rahmen der Erdgasumstellung dafür, ein altes Gasgerät durch ein Neugerät zu ersetzen, haben Sie unter folgenden Bedingungen einen Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 100 € pro Gerät:
- Sie sind Eigentümer des Gerätes und das Neugerät muss im Zuge der Erdgasumstellung nicht mehr angepasst.
- Die ordnungsgemäße Verwendung Ihres alten Gasgerätes sowie die nicht mehr notwendige Anpassung Ihres Neugerätes müssen vollständig nachgewiesen werden.
- Ebenso wird ein Beleg darüber benötigt, dass das Neugerät weniger als zwei Jahre vor dem Schalttermin und vor der notwendigen Anpassung des alten Gasgerätes installiert wurde.
Für die Nachweise verwenden Sie bitte das nachfolgende Antragsformular und senden dieses an folgende E-Mailadresse: erdgasumstellung@stadtwerke-hemer.de.
Der Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 100 € ist in der Regel mit anderen Förderungen/Finanzierungen wie die nachfolgende Kostenerstattung nach GasGKErstV kombinierbar.
Antrag auf Kostenerstattung nach § 19a EnWG_digital ausfüllbar
Antrag auf Kostenerstattung nach § 19a EnWG_normal
100 € bis 500 € für die Installation eines Neugerätes zum Zweck der Beheizung von Räumen
- Kostenerstattung nach Gasgerätekostenerstattungsverordnung (GasGKErstV)
Entscheiden Sie sich im Rahmen der Erdgasumstellung dafür, ein altes Gasgerät zum Zweck der Beheizung von Räumen durch ein Neugerät zu ersetzen, haben Sie unter folgenden Bedingungen einen Kostenerstattungsanspruch zwischen 100 € und 500 €:
- Der Kostenerstattungsanspruch nach GasGKErstV für technisch nicht anpassbare Gasgeräte greift zusätzlich zum Kostenerstattungsanspruch nach § 19a Abs. 3 EnWG. Die Bedingungen für den Kostenerstattungsanspruch nach § 19a Abs. 3 EnWG müssen daher ebenfalls erfüllt sein (siehe oben).
- Zudem gilt der Anspruch nach GasGKErstV nur für Gasgeräte, die zur Beheizung von Räumen in der häuslichen oder vergleichbaren Nutzung eingesetzt werden. Die Höhe des Kostenerstattungsanspruchs nach der GasGKErstV ist gestaffelt und bemisst sich nach dem Alter des Gasgerätes:
Wenn das Gasgerät zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins nicht älter als zehn Jahre ist, haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch i. H. v. 500 €.
Wenn das Gasgerät zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins älter als zehn Jahre, aber nicht älter als 20 Jahre ist, haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch i. H. v. 250 €.
Wenn das Gasgerät zum Zeitpunkt des technischen Umstellungstermins älter als 20 Jahre, aber nicht älter als 25 Jahre ist, haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch i. H. v. 100 €. - Der Eigentümer hat das Alter des Gasgerätes nachzuweisen. Dieses ist in der Regel anhand des Typschilds des Gasgerätes zu bestimmen.
- Der Kostenerstattungsanspruch entsteht nur dann, wenn das Neugerät nach Feststellung der Nicht-Anpassbarkeit durch den Netzbetreiber und vor dem technischen Umstellungstermin installiert wird.
Für die Nachweise verwenden Sie bitte das nachfolgende Antragsformular und senden dieses an folgende E-Mailadresse: erdgasumstellung@stadtwerke-hemer.de.
Antrag auf Kostenerstattung nach GasGKErstV_digital ausfüllbar
Antrag auf Kostenerstattung nach GasGKErstV_normal
Zusammen für die Region
Hemeranerinnen und Hemeraner haben bestimmt gelesen, dass Deutschland in den nächsten Jahren flächendeckend die Umstellung von L- auf H-Gas vornimmt. 2023 wird die Region Sauerland an der Reihe sein. Aus diesem Grund haben sich die vier Stadtwerke aus Menden, Iserlohn, Schwerte und Hemer zusammengetan und für die Umstellung die Arbeitsgemeinschaft „ARGE Sauerland“ gegründet. Durch die Zusammenarbeit werden nicht nur Kosten eingespart, sondern vor allem eine perfekt abgestimmte und koordinierte Umstellung in der Region sichergestellt.
Zeitplan
Die Erdgasumstellung erfolgt in drei Phasen und wird ca. 2,5 Jahre dauern. Die betroffenen Erdgaskunden werden schriftlich über jeden Prozessschritt von uns informiert.
1.Phase: Erhebungshase
Die von uns beauftragten Techniker erfassen in allen Hemeraner Haushalten und Betrieben sämtliche Erdgasgeräte. Dabei erheben sie Daten wie z.B. Gerätehersteller, Gerätetyp und CE-Kennzeichnung. Im Anschluss bestellen wir alle für die Anpassung benötigten Auschtauschteile. In der Regel sind dies z.B. Düsen und Brenneinheiten. Sie müssen nicht aktiv werden, alle wesentlichen Schritte regeln wir für Sie. Wichtig: Sollten Sie nach der Erhebung eines Ihrer Geräte austauschen oder ein neues Gerät anschaffen, benötigen wir darüber umgehend eine Rückmeldung von Ihnen oder Ihrem Vertragsinstallateur.
2. Phase: Anpassungsphase
Nach der Erhebung vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zur technischen Anpassung Ihrer Erdgasgeräte, bei dem alle erfassten Geräte für die Verwendung von H-Gas umgerüstet werden. Nur so können diese H-Gas sicher und effizient verbrennen. Die Anpassung umfasst meist den Austausch einiger Bauteile, etwa der Brennerdüse. Unser Techniker bringt die passenden Teile mit und baut sie fachmännisch ein.
3. Phase: Umstellung auf H-Gas im Erdgasnetz
Nach Abschluss der Anpassungsphase beginnt die Belieferung mit H-Gas im Ergasnetz der Stadtwerke Hemer GmbH. Wir informieren Sie zu jedem einzelnen Schritt der Erdgasumstellung frühzeitig und schriftlich per Brief. Sie erhalten für die Geräteerhebung, die Geräteanpassung sowie eventuell für die Qualitätssicherungen jeweils einen Terminvorschlag. Können Sie einen Termin aus dringendem Grund nicht wahrnehmen, finden Sie auf den Anschreiben Kontaktdaten, um einen neuen Termin zu vereinbaren.
Formulare und Flyer
Anbei finden Sie die Formulare zur Kostenerstattung. Bitte senden Sie diese an folgende E-Mailadresse: erdgasumstellung@stadtwerke-hemer.de. Detaillierte Informationen zur Kostenerstattung finden Sie unter dem obigen Reiter "Kostenerstattungsmöglichkeiten".
Hintergrundinformationen und interessante Beiträge rund um die Erdgasumstellung finden Sie auch online auf www.erdgas-umstellung.de.