| EVI Energieversorgung Ihmert GmbH & Co KG |
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Allgemeiner Tarif (gültig ab 01.01.2010)
Mit Wirkung vom 1. Januar 2010 gilt folgender "Grundversorgungstarif für die Versorgung mit e-lektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz" der EVI für die Grundversorgung gemäß § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG. Die Grund- und Ersatzversorgung erfolgt auf der Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und den "Ergänzenden Bedingungen" der EVI Energieversorgung Ihmert GmbH & Co KG.
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*) angerechneter Schwachlastanteil 10 % In den Arbeitspreisen ist die Stromsteuer entsprechend dem "Gesetz zur Fortführung der ökologi-schen Steuerreform" mit 2,05 ct/kWh (2,44 ct/kWh einschl. MWSt) enthalten. Für Kunden, die nach § 9 StromStG einen ermäßigten Steuersatz zu entrichten haben, werden die Arbeitspreise der Allgemeinen Tarife entsprechend angepasst.
Besteht die Zähleranlage aus einem elektronischen Zähler (smart meter) wird ein Zuschlag von 50,50 €/a (60,10 €/a inkl. 19% MWSt) zusätzlich berechnet.
Für die Versorgung mit elektrischer Energie für Nachtspeicheranlagen bieten wir Ihnen bedarfsgerechte Sonderverträge an. Besuchen Sie uns oder rufen Sie uns unter Tel. 02372/5008-24 an. Sie können uns aber auch unter www.evi-ihmert.de eine Nachricht zukommen lassen.