EVI Energieversorgung
Ihmert GmbH & Co KG

 

Allgemeiner Tarif (gültig ab 01.01.2010)

Mit Wirkung vom 1. Januar 2010 gilt folgender "Grundversorgungstarif für die Versorgung mit e-lektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz" der EVI für die Grundversorgung gemäß § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG. Die Grund- und Ersatzversorgung erfolgt auf der Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und den "Ergänzenden Bedingungen" der EVI Energieversorgung Ihmert GmbH & Co KG.

Tarif (einschl. Stromsteuer) Nettopreise Endpreise
einschl. MWSt
Tarif für Haushalt u. Landwirtschaft
Festpreis (Eintarifzähler)
77,98 €/Jahr 92,80 €/Jahr
Arbeitspreis (Schwachlastanteil pausch.)*)
17,82 ct/kWh 21,21 ct/kWh
Festpreis (Zweitarifzähler)
117,86 €/Jahr 140,25 €/Jahr
Arbeitspreis (Schwachlastanteil gemessen)
17,82 ct/kWh 21,21 ct/kWh
Schwachlastarbeit
13,34 ct/kWh 15,87 ct/kWh
 
Tarif für Gewerbe
Festpreis (Eintarifzähler)
77,98 €/Jahr 92,80 €/Jahr
Arbeitspreis (Schwachlastanteil pausch.)*)
19,81 ct/kWh 23,57 ct/kWh
Festpreis (Zweitarifzähler)
117,86 €/Jahr 140,25 €/Jahr
Arbeitspreis (Schwachlastanteil gemessen)
20,68 ct/kWh 24,61 ct/kWh
Schwachlastarbeit
14,13 ct/kWh 16,81 ct/kWh
 

*) angerechneter Schwachlastanteil 10 % In den Arbeitspreisen ist die Stromsteuer entsprechend dem "Gesetz zur Fortführung der ökologi-schen Steuerreform" mit 2,05 ct/kWh (2,44 ct/kWh einschl. MWSt) enthalten. Für Kunden, die nach § 9 StromStG einen ermäßigten Steuersatz zu entrichten haben, werden die Arbeitspreise der Allgemeinen Tarife entsprechend angepasst.

Besteht die Zähleranlage aus einem elektronischen Zähler (smart meter) wird ein Zuschlag von 50,50 €/a (60,10 €/a inkl. 19% MWSt) zusätzlich berechnet.

Für die Versorgung mit elektrischer Energie für Nachtspeicheranlagen bieten wir Ihnen bedarfsgerechte Sonderverträge an. Besuchen Sie uns oder rufen Sie uns unter Tel. 02372/5008-24 an. Sie können uns aber auch unter www.evi-ihmert.de eine Nachricht zukommen lassen.