Netzkarte

Messstellenbetrieb


Entgelte für mMe und iMsys

Dem nachfolgenden Preisblatt sind die Preise für den Messstellenbetrieb von mMe und iMsys, im Sinne des MsbG, zu entnehmen.


Messstellenbetreiberrahmenvertrag (für wettbewerbliche Messstellenbetreiber)

Auf Wunsch kann der Anschlussnutzer anstelle des gMSB einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) beauftragen den Messstellenbetrieb durchzuführen. Der wMSB schließt einen Messstellenbetreiberrahmenvertrag mit der Stadtwerke Hemer GmbH ab.


Messstellenrahmenvertrag (für Lieferanten)

Durch die Änderungen des Messstellenbetriebes und dem Einsatz von mMe und iMsys muss der gMSB einen Messstellenrahmenvertrag mir dem Lieferanten abschließen.


Messstellenvertrag (für Anschlussnutzer)

Stellt der Stromlieferant dem Anschlussnutzer (Letztverbraucher oder Anlagenbetreiber) den Messstellenbetrieb nicht in Rechnung, so kommt ein Messstellenvertrag zwischen dem gMSB und dem Anschlussnutzer zustande. Besteht kein Vertrag mit dem gMSB, so kommt ein Vertrag dadurch zustande, dass der Anschlussnutzer Strom aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnimmt.


Im September 2016 hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, indem das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) formuliert ist, verabschiedet. Dieses Gesetz regelt die Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen (mMe) oder intelligenten Messsystemen (iMsys). Die Stadtwerke Hemer GmbH übernehmen nach § 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB).

Sie haben Fragen zu den modernen und intelligenten Messsystemen?
Wir haben alle wichtigen Informationen für Sie in einem FAQ - Fragebogen zusammengefasst.