Netzkarte

Grund-, Ersatzversorgung, Sonstiges

Festlegung des Grundversorgers im Netzbetrieb

Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen Grundversorger, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeine Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 13. Juli 2005, nach Maßgabe des Satzes 1 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Übersicht der Grundversorger im Versorgungsnetz -Gas- der Stadtwerke Hemer GmbH:

Grundversorger im Zeitraum vom 13.07.2005 bis 31.12.2024

Stadtwerke Hemer GmbH
Wasserwerkstr. 4
58675 Hemer